Leiter- und Trittprüfung nach DGUV Information 208-016

Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln – und zu den gefährlichsten. Jährlich ereignen sich in Deutschland über 20.000 Unfälle durch Absturz von Leitern. Viele davon wären durch regelmäßige Prüfungen vermeidbar.
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Gesetzliche Prüfpflicht für Leitern und Tritte

Leitern und Tritte zählen zu den meistgenutzten Arbeitsmitteln in deutschen Betrieben – gleichzeitig gehören sie zu den unfallträchtigsten. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat daher klare Regelungen geschaffen: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die regelmäßige Überprüfung von Steiggeräten sicherzustellen. Diese gesetzliche Pflicht dient dem Schutz der Beschäftigten und ist keineswegs optional.
Die Prüfpflicht ist zweistufig aufgebaut: Einerseits muss vor jeder Verwendung eine Sichtprüfung durch den Benutzer selbst erfolgen. Andererseits schreibt der Gesetzgeber mindestens einmal jährlich eine umfassende Prüfung durch eine sachkundige Person vor. Diese Kombination aus Eigenverantwortung und professioneller Kontrolle stellt sicher, dass Mängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden, bevor sie zu Unfällen führen können.
Besonders wichtig: Die jährliche Mindestfrist ist lediglich eine Untergrenze. Bei intensiver Nutzung, häufigem Transport oder erschwerten Einsatzbedingungen – etwa auf Baustellen oder in chemischen Betrieben – können deutlich kürzere Prüfintervalle erforderlich sein. Der Arbeitgeber muss dies im Rahmen einer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung festlegen und dokumentieren. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert nicht nur die Sicherheit seiner Mitarbeiter, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen im Schadensfall.

So läuft die professionelle Leiterprüfung ab

Unsere sachkundigen Prüfer führen eine systematische Überprüfung aller Leitern und Tritte in Ihrem Betrieb durch. Die Prüfung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren gemäß DGUV Information 208-016.

Sichtkontrolle und Funktionsprüfung

Gründliche visuelle Inspektion auf Beschädigungen, Risse und Verformungen. Kontrolle von Holmen, Sprossen, Fußkappen sowie Funktionstüchtigkeit von Spreizschutz und Arretierungen. Prüfung der Lesbarkeit aller Kennzeichnungen.

Materialprüfung und Stabilitätstest

Überprüfung der Materialfestigkeit und Sprossenverbindungen. Test der Stand- und Kippsicherheit sowie Gelenkfunktion. Kontrolle der Feststellmechanismen und Tragfähigkeit gemäß Herstellerangaben.

Dokumentation und Kennzeichnung

Vergabe von Inventarnummern und Erstellung detaillierter Prüfprotokolle. Anbringung von Prüfplaketten mit nächstem Prüfdatum. Digitale Archivierung sowie Empfehlungen bei Mängeln.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Prüfung von Leitern und Tritten. Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.
Wer darf Leitern prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine sachkundige Person erfolgen. Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Leitern besitzt und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut ist. Eine formale Qualifikation wie Meisterbrief ist nicht zwingend erforderlich, aber die Sachkunde muss nachweisbar sein.
Was kostet eine Leiterprüfung?
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der zu prüfenden Leitern, dem Standort und dem Prüfaufwand. Typische Preise liegen zwischen 8 und 15 Euro pro Leiter. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bei größeren Beständen bieten wir attraktive Staffelpreise.
Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Leitern mit Sicherheitsmängeln werden sofort mit einem Hinweis "Nicht benutzen" gekennzeichnet und der weiteren Nutzung entzogen. Sie erhalten einen detaillierten Mängelbericht mit Einschätzung, ob eine Reparatur möglich ist oder das Steiggerät ausgesondert werden muss.
Was passiert mit defekten Geräten?
Defekte Geräte werden sofort aus dem Verkehr gezogen und deutlich markiert. Beschädigte Betriebsmittel können wir bei vorhandenem Ersatz direkt vor Ort austauschen.

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